Alle Schüler sind im Unterricht, in der Pause, auf dem Schulweg und bei sämtlichen schulischen Veranstaltungen gesetzlich unfallversichert.
Wenn im schulischen Zusammenhang ein Unfall passiert, der eine ärztliche Behandlung erfordert, geben Sie dem Arzt gegenüber unbedingt an, dass es sich um einen Schulunfall handelt, und informieren Sie bitte die Schule unverzüglich über die ärztliche Behandlung. Die Schulleitung erstellt dann eine Unfallanzeige.
Der Arzt rechnet direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ab. Diese Versicherung ist für Sie beitragsfrei. Akzeptieren Sie keine Privatrechnung, es sei denn, Sie wünschen diese selbst ausdrücklich!
Hier die erste „Kostprobe“ der Klasse 3b, die seit diesem Schuljahr Keyboard lernt. Am schwierigsten beim Zusammenspiel ist, dass niemand schneller wird und den anderen „davonläuft“.
die Corona-Ampel im Landkreis steht seit Sonntag, dem 25.10., auf Rot.
Damit besteht auch in der Grundschule für Schüler und Lehrer eine ständige Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz. Eine Ausnahme ist die Nahrungsaufnahme im Pausenhof, bzw. für die Lehrer im Lehrerzimmer.
Bitte geben Sie Ihrem Kind daher am besten mehrere Masken mit, da sie durch die Atemluft schnell feucht werden.
Auch dürfen Kinder mit Erkältungssymptomen nur noch mit negativem Testergebnis bzw. ärztlichem Attest in die Schule kommen.
Außerdem wird bis zu den Herbstferien kein Sportunterricht mehr stattfinden. Die Kinder werden jedoch in der Schule beschäftigt oder machen einen Spaziergang mit der Sportlehrkraft.
Die AGs in den ersten und zweiten Klassen entfallen.
Groß war die Überraschung bei den Schülerinnen und Schülern der Klasse 3b, als sie von ihrer Klassenlehrerin und Schulleiterin Karin Divers-Trapp erfuhren, dass im Handarbeitszimmer für jedes Kind ein Keyboard zum Abholen bereitstehe.
Die großen Kinder spielen am Fenster.
Die Instrumente wurden gemeinsam sehr vorsichtig ins Klassenzimmer getragen und dort auf Ständern, Tischen und Fensterbrettern aufgebaut. In drei Musikstunden pro Woche lernt die Klasse das Spielen nach Noten und Akkordbezeichnungen. Eine farbige Tastenschablone hilft beim Finden der richtigen Tasten.
Die Kinder sind mit viel Freude dabei und lernen neben dem Musizieren auch so wichtige Dinge wie Rücksicht zu nehmen, zuzuhören und sich als Gruppe aufeinander einzustellen.
So mancher orientiert sich an der Körperhaltung der Musiker seiner Lieblingsband…
Während es z. B. am Anfang sehr ungewohnt und schwierig für die Schüler gewesen ist, einen einzigen Ton miteinander anzufangen und unisono wieder aufzuhören, klappt inzwischen sogar schon das erste Liedchen, „Taler, Taler, du musst wandern“ gemeinsam. Und wenn das Zusammenspiel ohne Pannen gelungen ist, stellt sich – zu Recht – auch ein gewisser Stolz ein.
Frau Divers-Trapp hat die Keyboards samt Ständern und Lehrbüchern von ihrer vor-vorherigen Schule, der Grund- und Mittelschule Hahnbach (Opf.), für dieses Schuljahr ausgeliehen bekommen. Dort führte sie die Keyboardklasse im Schuljahr 2017/18 mit einem eigens dafür selbst entworfenen Musiklehrplan ebenfalls in einer 3. Jahrgangsstufe ein und bringt von daher schon ein bisschen Erfahrung mit. Wenn sich das Projekt auch in Viereth bewährt, wird die Klasse darüber nachdenken, ob sich über ein etwaiges Sponsoren-Event eigene Keyboards für die Schule finanzieren lassen – frei nach dem Motto des „Wandertalers“…
hier die Informationen zu den Unterrichtszeiten in der ersten Schulwoche:
Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/21:
Klasse 1a: 8:30 Uhr (Kirche Trunstadt)
Klasse 1b: 9:30 Uhr (Kirche Trunstadt)
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wegen der Abstandsregeln pro Kind nur zwei Erwachsene mit in die Kirche gehen dürfen!
Jahrgangsstufen 2, 3 und 4: 8:05 Uhr (Die Eingänge zu den Klassenzimmern finden Sie unter diesem Link.)
Unterrichtsende in der ersten Schulwoche:
Klassen 1, 3 und 4: Mi bis Fr: 11:20 Uhr
Klasse 2a: Do bis 13 Uhr (wegen des Anfangsgottesdienstes), sonst bis 11:20 Uhr
Die allgemeinen Hygienevorschriften des letzten Schuljahres (Maskenpflicht, Händewaschen und -desinfektion, Abstandsregeln im Schulhaus) gelten im Wesentlichen weiter. Darüber hinaus besteht auf dem gesamten Schulgelände, auch im Freien, bis zum 18. September eine Maskenpflicht, die nicht durch das Einhalten eines Mindestabstands kompensiert werden kann! Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html