Kategorien
SJ 20_21 Wissenswertes

Hinweis zur gesetzlichen Unfallversicherung

Alle Schüler sind im Unterricht, in der Pause, auf dem Schulweg und bei sämtlichen schulischen Veranstaltungen gesetzlich unfallversichert.

Wenn im schulischen Zusammenhang ein Unfall passiert, der eine ärztliche Behandlung erfordert, geben Sie dem Arzt gegenüber unbedingt an, dass es sich um einen Schulunfall handelt, und informieren Sie bitte die Schule unverzüglich über die ärztliche Behandlung. Die Schulleitung erstellt dann eine Unfallanzeige.

Der Arzt rechnet direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ab. Diese Versicherung ist für Sie beitrags­frei. Akzeptieren Sie keine Privat­rechnung, es sei denn, Sie wünschen diese selbst ausdrücklich!

Weitere Informationen finden Sie hier:

KUVB: Vom ersten Schultag an gesetzlich unfallversichert

KUVB: Fragen und Antworten